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Das sagen unsere Kunden:
Energiepreise: 27.01.2012
| Pellets* |
|---|
| 0,23 € kg |
| Heizöl EL* |
| 0,88 € Liter |
| Sonne* |
| 0,00 € |
| Erdgas* |
| 0,89 € m³ |
*Quelle: Eigene Recherche - Mindestabnahme Heizölmenge 1000ltr. ohne Gewähr
Ab sofort dürfen Sie sich auf unsere Rechnungen freuen ! Wie bitte ?
Ja! Ab 1. Januar 2009 gilt ein doppelter Steuerbonus für Handwerker-Dienstleistungen.

Sie als Wohnungseigentümer und auch Mieter haben ab sofort die Möglichkeit den auf 20 Prozent von 6.000 Euro verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung zu nutzen ! Herzlichen Dank, Angela !
Begünstigte Handwerkerleistungen sind sodann alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ? Ja, richtig.
Bei einer von uns gestellten Rechnung wäre dies dann der Fall für:
* Reparatur, Wartung oder Austausch einer Heizungsanlage
* Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
* Modernisierung des Badezimmers
Ganz wichtig:
In der Jahresabrechnung müssen die im Kalenderjahr für Handwerkerleistungen >>> unbar <<< gezahlten Beträge gesondert aufgeführt werden! Materialkosten sind nicht begünstigt. Arbeitskosten sowie Fahrtkosten einschließlich darauf entfallender Mehrwertsteuer sind begünstigt - ein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ist dabei nicht erforderlich. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.
Bei Wartungsverträgen bei denen sich die Arbeitskosten pauschal aus einer Mischkalkulation ergeben, genügt eine Anlage zur Rechnung aus der die Arbeitskosten hervorgehen.

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